Grundsätzlich muss sich ein Energiefachmann mittels Bewerbung auf der Basis seiner Ausbildung und/oder seiner Erfahrung anmelden. Für die definitive Expertenzertifizierung muss zudem der eintägige Schulungskurs oder eine anerkannte Weiterbildung (mit Einbindung eines GEAK-Moduls) absolviert werden. Anschliessend muss ein Test bestanden und der Zertifizierungsvertrag unterzeichnet werden.
Ins Mentoring werden Kandidaten aufgenommen, die zwar eine genügende Ausbildung haben, aber den Praxisnachweis nicht erbringen können. Wer durch einen Mentor betreut werden kann, wird also ausschliesslich von den Zertifizierungsstellen bestimmt.
Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) legt die GEAK-Kriterien und -Anforderungen fest. Die GEAK-Betriebszentrale betreut die Dossiers und legt sie der Zertifizierungs-Kommission zum Entscheid vor. Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern der EnDK-Arbeitsgruppe GEAK zusammen.
Berufsleute mit folgenden Diplomen und Zertifikaten werden zur Ausbildung als GEAK-Experte zugelassen:
Die Zulassung aufgrund anderer Aus- und Weiterbildungen wird von der Zertifizierungskommission beschlossen. Der Abschluss einer Ausbildung muss mit einer Kopie (Scan) des Zeugnisses belegt werden.
Gefragt sind umfassende Erfahrungen im Erstellen von energetischen Berechnungen (insbesondere Systemnachweis SIA 380/1), in Haustechnikkonzepten sowie allgemein in der Energieberatung und -planung. Wenn Sie im Rahmen eines Mentorings bereits GEAK-Dokumente erstellt haben, erwähnen Sie diese detailliert in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Die Ausstellung eines GEAK braucht fundiertes Hintergrundwissen. Das Online-Tool liefert lediglich den Rahmen und die Textvorschläge. Fehlendes Expertenwissen würde zu ungenügend qualifizierter Aussage über die untersuchten Gebäude führen.
Die GEAK-Schulung ist keine Weiterbildung, die Grundwissen im Bereich Energie am Bau vermittelt, sondern ein Kurs für die korrekte Handhabung des Online-Rechners. Sie richtet sich an Berufsleute mit Erfahrung im Energie- und Baubereich. Weiterbildungen im Bereich nachhaltiges Bauen werden unter anderem von www.enbau.ch angeboten. Sie können sich auch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zertifizieren lassen.
Die Referenzen müssen von der GEAK-Prüfungskommission überprüft werden können. Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit mindestens drei Referenzen (Architekten, Bauherrschaften etc.) unter Angabe der jeweiligen Adressen und Telefonnummern.
Die GEAK-Experten stellen Offerte aus für die Erstellung des GEAK. Die Kantone machen keine verbindlichen Vorgaben.
Es bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Folgeaufträge.
Ja, die Zertifizierung als GEAK-Experte ist auf fünf Jahre befristet. Die genauen Anforderungen sind im Zertifizierungsvertrag ersichtlich und werden jährlich geprüft. Verstösse gegen diese Bedingungen können zum Verlust der Expertenzertifizierung führen.