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FAQ
FAQ – Fragen, Antworten, Quintessenzen
GEAK
®
Allgemein
Was heisst GEAK
®
?
G
ebäude
e
nergie
a
usweis der
K
antone
Was ist der GEAK
®
?
Mit dem GEAK
®
soll eine energetische Bewertung von Bestandsgebäuden ermöglicht werden. Der GEAK
®
ist ein kombinierter Gebäudeenergieausweis, basierend auf dem rechnerisch ermittelten Energiebedarf
und mit effektiven Verbrauchsdaten validiert. Hiermit bildet der GEAK
®
die Grundlage zu einer umfassenden Sanierungsanalyse.
Wer ist Verantwortlich für die Entwicklung des GEAK
®
?
Hinter dem GEAK
®
stehen alle Schweizer Kantone. Verantwortlich ist die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK;
www.endk.ch
). Das GEAK
®
Online-Tool wird von der MINERGIE
®
Agentur Bau konzipiert.
Wer kann einen GEAK
®
ausstellen?
Der GEAK
®
wird von zertifizierten GEAK
®
-Experten ausgestellt. Eine Liste der zertifizierten Experten ist ab Anfang August 2009 auf der Webseite
www.geak.ch
aufgeschaltet. Der Gebäudeeigentümer kann den Experten frei wählen.
Wer kann einen GEAK
®
ausstellen lassen?
Nur der Gebäudeeigentümer kann einen GEAK
®
für sein Gebäude in Auftrag geben und nur zertifizierte GEAK
®
-Experten können GEAK
®
ausstellen.
Wie unterscheidet sich der GEAK
®
vom GEAK
®
light?
Der offizielle GEAK
®
umfasst 4 Seiten und kann nur durch zertifizierte Experten ausgestellt werden. Die vereinfachte Version des GEAK
®
ist für jedermann (z.B. Hauseigentümer) zugänglich. Der Ausdruck beinhaltet lediglich 2 Seiten und ist klar als GEAK
®
light gekennzeichnet. Er ist als Selbstdeklaration zu verstehen.
Wie wird der GEAK
®
erstellt?
Der Experte nimmt bei einer Begehung alle relevanten Daten auf. Der Gebäudeeigentümer sollte die Verbrauchsdaten für die Heizung; Warmwasser und Strom für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren zur Verfügung stellen, falls die Daten existieren. Mit Hilfe des GEAK
®
Online-Tools berechnet der Experte den GEAK
®
und erstellt das offizielle 4-seitige GEAK
®
-Dokument, welches er unterschrieben dem Eigentümer in Papier- und in elektronischer Form übergibt.
Kann ich als Mieter einen GEAK
®
bestellen?
Nein. Nur die Gebäudeeigentümer sind legitimiert, GEAK
®
-Experten zu beauftragen, einen GEAK
®
zu erstellen.
Wie teuer ist ein GEAK
®
?
Der Experte offeriert die GEAK
®
-Erstellung aufgrund der konkreten Situation. Für durchschnittliche Ausgangslagen lauten die Preisempfehlungen der Kantone zwischen Fr. 400.- und Fr. 600.- für ein Einfamilienhaus und zwischen Fr. 500.- und Fr. 800.- für ein Mehrfamilienhaus (inkl. MwSt. und GEAK
®
-Gebühr).
Muss für ein GEAK
®
eine Gebühr bezahlt werden?
Ja. Der Experte muss für jede GEAK
®
-Registrierung Fr. 50.- bezahlen (Fr. 20.- wenn es nur eine Aufdatierung ist). Er wird diese Gebühr in seine Offerte einbeziehen.
GEAK
®
konkret
Für welche Gebäudekategorien kann der GEAK
®
ausgestellt werden?
Der GEAK
®
kann für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser) und für einfache Verwaltungs- und Schulbauten ausgestellt werden. Andere Gebäudekategorien können nicht abgebildet werden und benötigen eine individuelle Begutachtung.
Kann der GEAK
®
für ein gemischtes Wohn- und Geschäftshaus ausgestellt werden?
Dies ist nur möglich, wenn eine Nutzung klar dominiert, also mindestens drei Viertel des Gebäudes ausmacht.
Sollte der GEAK
®
vor oder nach einer Sanierung erstellt werden?
Wir empfehlen beides. Der GEAK
®
bildet eine gute Basis zum Sanierungsentscheid. Insbesondere wenn er im Zusammenhang mit einer Sanierungsberatung angeboten wird. Die Aufdatierung eines bestehenden GEAK
®
ist weniger zeitaufwändig als die Erstellung eines Neuen.
Sind Konsequenzen zu befürchten wenn der GEAK
®
ein schlechtes Resultat aufweist?
Nein, nicht direkt! Der GEAK
®
zeigt Ihnen den energietechnischen Zustand Ihres Gebäudes und gibt Hinweise zur Erneuerung. Eine tiefe Klassierung beim GEAK
®
bedeutet somit grundsätzlich einen unnötigen Energieaufwand für die Beheizung und meistens auch eine verminderte Behaglichkeit für die Bewohner.
Gibt es eine Rekursmöglichkeit, wenn ich mit dem Resultat nicht einverstanden bin?
Nein. Zumindest solange der GEAK
®
für Gebäudeeigentümer freiwillig ist, besteht ein privatrechtliches Auftragsverhältnis zwischen Gebäudeeigentümer (Auftraggeber) und GEAK
®
-Experte (Auftragnehmer). Wenn der Gebäudeeigentümer mit dem ausgestellten GEAK
®
unzufrieden ist, steht ihm der normale Rechtsweg offen. Es ist ihm auch freigestellt, einen weiteren GEAK
®
ausarbeiten zu lassen. Es ist zu beachten, dass nur der zuletzt ausgestellte GEAK
®
gültig ist.
Gibt es eine Pflicht den GEAK
®
für mein Gebäude erstellen zu lassen?
Der GEAK
®
ist freiwillig. Einige Kantone prüfen eine GEAK
®
-Pflicht bei Handänderungen.
Gibt es eine Verpflichtung bei Änderungen am Haus eine neue Version des GEAK
®
erstellen zu lassen?
Nein, eine Verpflichtung existiert nicht. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten verliert jedoch der "alte" GEAK
®
seine Aussagekraft, da die Datengrundlage sich komplett geändert hat. Daher wird eine Aufdatierung nach dem Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten als Erfolgskontrolle empfohlen. Die Aufdatierung eines bestehenden GEAK
®
ist weniger zeit- und kostenaufwändig als die Erstellung eines Neuen.
Sind die Daten und die Resultate öffentlich zugänglich?
Nein. Die Datenschutzrichtlinien werden vollumfänglich eingehalten. Experten haben Zugang zu den Daten der von ihnen bearbeiteten Gebäuden. Ausserdem können die Kantone im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben GEAK
®
von Gebäuden mit Standort in ihrem Hoheitsgebiet überprüfen (z.B. wenn Förderprogramme mit einer Klassenverbesserung des GEAK
®
verbunden sind). Statistische Auswertungen werden mit anonymisierten Daten vorgenommen.
Wie sind die Klassierungen der Energieetikette einzustufen?
Ein Neubau, unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, entspricht Klasse B. Gebäude mit einer weitgehenden Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer Energie fallen üblicher Weise in die Klasse D. Gebäude, die teilweise gedämmt wurden sowie einen Einsatz einzelner neuer Haustechnik-Komponenten aufweisen entsprechen ungefähr Klasse E. Klasse G umfasst alle unsanierten älteren Bestandsgebäude.
In welcher GEAK
®
-Klasse sind MINERGIE
®
-Häuser?
Die Gebäudestandards von MINERGIE
®
sind im Gebäudeenergieausweis nicht direkt ablesbar. MINERGIE
®
ist anders definiert und stellt weitergehende Anforderungen. So wird bei MINERGIE
®
eine Lüftungsanlage vorgeschrieben und es sind Vorgaben bezüglich Komfort und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Näherungsweise gilt: MINERGIE
®
-Modernisierungen sind in der GEAK
®
-Klasse C oder besser. Neubauten nach MINERGIE
®
liegen mindestens in Klasse B und nach MINERGIE-P
®
in Klasse A. Die Umkehrung gilt aber nicht: Gebäude mit einer guten GEAK
®
-Klassierung weisen damit noch nicht MINERGIE
®
-Qualität auf.
GEAK
®
-Experten und Zertifizierung
Was Sind die Voraussetzungen für die Zertifizierung?
Grundsätzlich muss sich ein Energiefachmann mittels Bewerbung auf der Basis "Ausbildung" und/oder "Erfahrung" anmelden. Für die definitive Zertifizierung muss zudem der eintägige Schulungskurs absolviert und der Zertifizierungsvertrag unterzeichnet werden.
Wer bestimmt die Zertifizierungskriterien?
Die Kriterien und Anforderungen werden durch die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) festgelegt. Die GEAK
®
-Betriebszentrale betreut die Dossiers und legt sie der Kommission "Zertifizierung" zum Entscheid vor. Die Kommission ist aus Mitgliedern der EnDK-Arbeitsgruppe GEAK
®
zusammengesetzt.
Welche Berufe und Weiterbildungen sind für eine Zertifizierung auf der Basis "Ausbildung" zugelassen?
Zur Zeit werden Berufsleute mit folgenden Diplomen und Zertifikaten zugelassen...
Ingenieur HLK FH/HTL
Haustechnikplaner HF/TS
NDSE FH/HTL
MAS in nachhaltigem Bauen
Dipl. Energieberater
NDK Bau +Energie
NDS FH EN Bau
CAS Minergie
Weitere Aus- und Weiterbildungen werden von der Kommission "Zertifizierung" diskutiert. Der Abschluss einer Ausbildung muss mit einer Kopie (Scan) des Zeugnisses belegt werden.
Ich kann keine der erforderlichen Ausbildungen vorweisen. Welche Erfahrungen sind für die Zertifizierung von Vorteil?
Gefragt sind umfassende Erfahrungen im Erstellen von energetischen Berechnungen (insbesondere Systemnachweis SIA 380/1), in Haustechnikkonzepten sowie allgemein in der Energieberatung und -Planung.
Warum wird die Zertifizierung als Experte so restriktiv gehandhabt?
Die Ausstellung eines GEAK
®
braucht relativ viel Hintergrundwissen. Das Online-Tool liefert lediglich den Rahmen und die Textvorschläge. Ohne Expertenwissen bekommen die Eigentümer eine ungenügend qualifizierte Aussage über Ihr Gebäude.
Ich möchte mich zum Energieberater ausbilden lassen. Kann ich mich für die Expertenschulung anmelden?
Die Expertenschulung ist keine Weiterbildung. Sie richtet sich an Berufsleute mit Erfahrung im Energie und Baubereich. Weiterbildungen im Bereich nachhaltiges Bauen werden beispielsweise von
www.enbau.ch
angeboten. Sie können sich auch später, nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, zertifizieren lassen.
Beziehen sich Referenzen auf Bauten oder Personenangaben?
Ihre Aussage sollte von der Prüfungskommission überprüft werden können. Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit min. 3 Referenzen (Architekten, Bauherrschaften, etc.) unter Angabe der Adresse und Telefonnummer.
Wie ist die Entschädigung der zertifizierte GEAK
®
-Experten vorgesehen (Tarif, Std-Entschädigung, Spesen, Werbung, etc.)?
Die Experten offerieren die Erstellung des GEAK
®
. Die Kantone werden dazu nur Empfehlungen zu Preis-Bandbreiten veröffentlichen, jedoch keine Vorgaben machen.
Was passiert, wenn durch die Beratung eines Klienten ein Folgeauftrag angeboten wird - darf man solche Aufträge annehmen resp. ausführen?
Aus heutiger Sicht sind keine Einschränkungen bezüglich der Folgeaufträge geplant.
Kann die Zertifizierung entzogen werden?
Ja, die Zertifizierung ist auf 5 Jahre befristet. Die genauen Anforderungen werden z.Zt. ausgearbeitet und sind dann Bestandteil des Zertifizierungsvertrags. Verstösse gegen diese Bedingungen können zum Verlust der Zertifizierung führen.
GEAK
®
-Tool
Die kantonalen Energiegesetze unterscheiden sich. Gibt es auch kantonale Unterschiede beim GEAK
®
?
Es gibt nur einen GEAK
®
und gesamtschweizerisch nur eine Klassierung. Diese basiert auf dem Grenzwert für Neubauten der aktuellen Musterverordnung (MuKEn 2008).
Welche Verbrauchsdaten sind notwendig?
Der Verbrauch für Heizung, Warmwasser und Strom ist zu dokumentieren. Die Verbrauchsdaten sollten für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren vollständig vorliegen. In Mehrfamilienhäusern ist der Stromverbrauch für jede Wohnung zu erfassen. Die Berechnung des GEAK
®
ist bei fehlenden Verbrauchsdaten möglich. Die Aussagekraft wird aber geschwächt.
Es liegen keine Pläne des Gebäudes vor, was tun?
Das Online-Tool greift auf baujahresabhängige Datenbanken und vereinfachte Berechnungstools zurück, so dass mit Hilfe von wenigen, aber vor Ort leicht erfassbaren Eingabewerten, die fehlenden Daten erzeugt und eine realitätsgerechte Energiebilanzberechnung ausgeführt werden kann.
Version 2.0.0
Medien
Datenschutz
Übersicht
Copyright
Kontakt
Kontaktformular
Bitte füllen Sie die unterstehenden Felder aus. Ein Mitglied der GEAK
®
-Koordinationsstelle wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vorname
Name
E-Mail
Betrifft
Kommentar
Copyright
Trägerschaft:
Ausarbeitung:
MINERGIE
®
Agentur Bau
, Muttenz
Technische Umsetzung:
Keane Schweiz AG
, Fribourg
Vertraulichkeit, Datenschutz
Von der EnDK über dieses Internetportal im Zusammenhang mit dem GEAK
®
erhobene persönliche Daten und Gebäudedaten /Energiedaten werden vertraulich behandelt. Sie werden von der EnDK / den Kantonen im Einklang mit dem Datenschutzgesetz nur zu den gemäss Nutzungsreglement definierten, internen Zwecken und nur in dem dort genannten Umfang gesammelt, bearbeitet und aufbewahrt. Die Einsichtsrechte richten sich ebenfalls nach den im
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